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Aktualisiert: 22. Mai 2025
Aber alle Reisende nehmen nicht Extrapost, sondern sie bedienen sich entweder ihrer =eigenen Equipage=, oder sie nehmen =Miethskutscher=, oder =Lohnfuhrleute=. Wer mit eigenen Pferden und Wagen reiset, hat in dieser Hinsicht mit der Post nichts zu schaffen.
Den Grund zu dieser Abgabe nehmen die Landesregierungen daher, daß die Miethskutscher und andere Lohnfuhrleute durch das Fortbringen solcher Reisenden den Posthaltern einen Verdienst entziehen, weshalben letztere entschädigt werden müssen.
Diese werden sich freilich in den meisten Fällen deshalb wieder an den Reisenden erholen. Daher ist es aber auch nicht immer wohlfeiler, statt Extrapost, einen Miethskutscher zu nehmen.
Durch das Stationsgeld sollen sie nur einigermaßen beruhigt und vielmehr die Miethskutscher abgehalten werden, Fuhren auf entfernte Oerter zu übernehmen. Daher soll auch die Entrichtung der Stationsgelder eigentlich nicht den Reisenden zur Last fallen, sondern vielmehr lediglich von den Fuhrleuten geleistet werden.
Die Abgabe des Stationsgeldes wird nur verlanget, wenn die Miethskutscher über Poststationen hinausfahren auf einer Straße, wo Posthaltereien angelegt sind und zur Beförderung der Reisenden unterhalten werden. Diese Einrichtungen scheinen zwar mit einigem Zwange verknüpft zu seyn. Allein in Ländern, wo sie nicht sind, läßt es sich auch in manchen Fällen nicht gut reisen.
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