United States or Samoa ? Vote for the TOP Country of the Week !


Reiset nun Jemand mit gedungenen Pferden; so muß er selbst darauf halten, daß der Fuhrmann keine Poststation vorüberfahre, ohne sich daselbst zu melden und das Stationsgeld zu berichtigen.

Durch das Stationsgeld sollen sie nur einigermaßen beruhigt und vielmehr die Miethskutscher abgehalten werden, Fuhren auf entfernte Oerter zu übernehmen. Daher soll auch die Entrichtung der Stationsgelder eigentlich nicht den Reisenden zur Last fallen, sondern vielmehr lediglich von den Fuhrleuten geleistet werden.

Wer aber nicht mit Extrapost und mit eigener Equipage, sondern mit gedungenen, oder =gemietheten Pferden= reiset; muß sich mit der Post, oder mit allen den Poststationen, welche er auf seinem Wege berührt, abfinden und das sogenannte, landesherrlich bestimmte =Stationsgeld= erlegen.

Dieses Stationsgeld ist nicht überall gleich, sondern in den verschiedenen Ländern, wo es eingeführt und gebräuchlich ist, verschieden. Größtentheils muß man von jedem Pferde, welches man vor dem Wagen hat, für jede Meile 6, 8-12 Pfennig und mehr, oder weniger geben.