Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 8. Mai 2025
Es handelte sich bei ihren praktischen Kämpfen niemals darum, die Lohnform überhaupt grundsätzlich abzuschaffen, sondern erstens jedesmal um die Lohnhöhe überhaupt und zweitens um die Art, wie die Lohnhöhe bestimmt wird.
Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes?
Manche von ihnen rechnen die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben.
Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte, ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte.
Dass im übrigen eine übermässige Ausnutzung der Arbeiter nicht damit entschuldigt werden kann, es sei früher noch schlimmer gewesen, liegt auf der Hand. Es ist zu hoffen, dass mit der Ausbreitung des Wohnens ausserhalb der Betriebsstätte und des reinen Geldlohnes als Lohnform etwaige Uebelstände in dieser Hinsicht auf welche auch der »Vorwärts« vor Jahren einmal hinwies verschwinden werden.
Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit der feste Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu gewährleisten sei, ist das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung von Arbeiten in jener Lohnform der ihr innewohnenden Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der Arbeiter zum einseitigen Vorteil des Unternehmers ungebührlich anzuspannen.
Wort des Tages
Andere suchen