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Aktualisiert: 25. Mai 2025


Nach der Folter war Laubardemont über zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab. Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der Selbsterniedrigung sein.

=Mignon= und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch, weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath von =Laubardemont=, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten. Dieser Mann war ein Verwandter der Domina und wurde bald in das Interesse der Verschworenen gezogen.

Kaum war Laubardemont wieder in Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor; nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: =la Démonomanie de Loudun= eine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren Ereignisse dargestellt wurden.

Da, gegen das Ende des Jahres, erschien plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar die Appellation ab.

Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess.

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