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Aktualisiert: 27. Mai 2025
Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei =Glanvil=, =Bekker= und =Hauber= keine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll. Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt haben. Hier bleibt die Suggestion
Ueber Loos s. Hauber Bibl. mag. Bd.
Was Deutschland anbelangt, so begrüsste Bayle freudig die ersten wirksamen Lichtstrahlen, welche damals von Halle aus sich durchzuarbeiten anfingen, und meinte, dass für dasselbe im Punkte des Hexenglaubens eine Congregation de propaganda incredulitate in hohem Grade vonnöthen sei. FUSSNOTEN: Hauber, Bibl. mag. Th.
Bei Hauber, Bibl. mag. Bd.
Vgl. über ihn Hauber, Bibl. mag. B.
Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im folgenden Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben, Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe. Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des Jahrhunderts, einem Carpzov, Berlich und Brunnemann, gar nicht erwähnt finden, und dass auch Thomasius, als er sein erstes Schriftchen über die Zauberei herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei ein ganz neues Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben Kenntniss hatte. Hauber vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die ersten Ausgaben von den an den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst unterdrückt worden seien; wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu seiner Zeit sehr selten geworden. Bibl. mag. Th.
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