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Aktualisiert: 16. Juni 2025
Die Verwendung von nichthansischen Faktoren ließ das Gerede berechtigt erscheinen, daß die Hansen mit ihren Privilegien Außenhansen beschützten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei der hohen Buße von 3 Mark Gold, überhaupt andere Knechte anzunehmen und Handel treiben zu lassen als geborene hansische Bürger . Dieser Beschluß ging aber den Städten zu weit.
In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, daß die Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu führen, oder nicht dulden wollten, daß englische und hansische Waren zusammen in hansischen Schiffen befördert würden. HR. I 2 n. 210 § 8,1, 3 n. 102, 318 § 3.
Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören.
Jahrhunderts. Gießen 1890. Koppmann, K., Die preußisch-englischen Beziehungen der Hanse 1375-1408. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1883. Korner: Die Chronica novella des Hermann Korner, hrsg. von J. Schwalm. Göttingen 1895. Kunze, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England. Hansische Geschichtsblätter. Jahrgang 1889.
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