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in Erwägung ferner, daß durch die Beschlüsse der verschiedenen Arbeiterkongresse bereits die Anregung gegeben und der Anfang zur Gründung von Gewerksgenossenschaften gemacht worden ist, beschließt die heutige Arbeiterversammlung, energisch vorzugehen zur Bildung solcher Genossenschaften, und beauftragt ein zu diesem Zwecke zu wählendes Komitee, die dazu nötigen Schritte zu tun und namentlich mit den Verwaltungen der Arbeiterkassen usw. in Verbindung zu treten.“

Der dem Vorort Leipzig vom Nürnberger Vereinstag zugeteilten Aufgabe kamen wir nach und entwarfen ein Normalstatut für Gewerksgenossenschaften, dessen Verfasserschaft mir zufiel. Sobald dasselbe fertiggestellt war, ging es in Massen an die Organisationen mit der Aufforderung, für die Gründung internationaler Gewerksgenossenschaften

Diese Zusammenkunft fand unter meinem Vorsitz statt und wurde folgende von Liebknecht und mir verfaßte Resolution einstimmig angenommen: „Die Versammlung beschließt: Die von der Mehrheit des Nürnberger Arbeitervereinstags und der Mehrheit des Berliner Arbeiterkongresses gegründeten respektive zu gründenden Gewerksgenossenschaften haben darauf hinzuwirken: 1. daß von beiden Seiten nach gegenseitiger Verabredung eine gemeinschaftliche Generalversammlung zum Behuf der Einigung und Verschmelzung berufen werde;

Als bester Weg, Geldmittel und Organisation zu beschaffen, wird die Gründung und Pflege der Gewerksgenossenschaften empfohlen.“ In Wien erging sich das Zentralorgan der österreichischen Parteigenossen, derVolkswille“, in ähnlichen Betrachtungen und Ratschlägen, da auch dort das Streikfieber immer mehr um sich griff. Die Ratschläge waren gut, aber befolgt wurden sie in den seltensten Fällen.

In Erwägung, daß Kranken- und Sterbeunterstützungs- sowie Altersversorgungskassen erfahrungsgemäß am besten durch Gewerksgenossenschaften ins Leben gerufen und erhalten werden können, beschließt der fünfte Vereinstag, den Mitgliedern des Verbandes und speziell dem Vorort aufzugeben, für Vereinigung der Arbeiter in zentralisierten Gewerksgenossenschaften tatkräftig zu wirken.“ Germann-Leipzig sprach über Krankenunterstützungskassen; sein Referat faßte er in folgender Resolution zusammen: Der Vereinstag wolle den Verbandsangehörigen empfehlen, durch Deputierte des Orts ein Kollegium zu bilden, das erstens eine gute Organisation der Kassen, volle Selbstverwaltung, Vereinigung derselben nach Gewerken in Verbände und Besprechung der Kasseninteressen in einem geeigneten Organ; zweitens Freizügigkeit innerhalb der Gewerkskassen und bankmäßige Bewirtschaftung des Krankenkassenkapitals anstrebt, außerdem aber auch drittens die Gründung solcher Kassen veranlaßt, an denen bis jetzt noch Mangel ist, für Dienstboten und Arbeiterinnen.

3. daß beide Teile unter allen Umständen jede Gemeinschaft mit den Hirsch-Dunckerschen Gewerksgenossenschaften zurückweisen, die, von Feinden der Arbeiter gestiftet, keinen anderen Zweck haben, als die Organisation der Arbeiter zu hintertreiben und die Arbeiter zu Werkzeugen der Bourgeoisie herabzuwürdigen.“ Dieses Verlangen fand auf der anderen Seite kein Entgegenkommen.

Fünftens ist von der Organisation der Arbeiterklasse als Klasse vermittels der Gewerksgenossenschaften gar keine Rede. Bei der Wichtigkeit, die diese Organisation auch in Deutschland erreicht, wäre es unserer Ansicht nach unbedingt notwendig, ihrer im Programm zu gedenken und ihr womöglich einen Platz in der Organisation der Partei offen zu lassen.

Wir beriefen Ende Oktober 1868 im Verein mit Mitgliedern des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins eine stark besuchte Arbeiterversammlung mit der Tagesordnung ein: Die Gewerksgenossenschaften, in der Liebknecht referierte und folgende Resolution empfahl: „In Erwägung, daß die Gründung von Gewerksgenossenschaften nach dem Muster der englischen Trades Unions behufs Organisierung der Arbeiterklasse zur Wahrung und Förderung ihrer Interessen und zur Stärkung ihres Klassenbewußtseins notwendig ist;

2. daß, bis eine Einigung und Verschmelzung zustande kommt, die beiderseitigen Gewerksgenossenschaften in ein Vertragsverhältnis zueinander treten, sich namentlich mit ihren Kassen gegenseitig unterstützen und womöglich einen gemeinsamen provisorischen Ausschuß wählen;