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Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in die Institutionen der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive hineingelegt zu wissen, welche auf eine vernünftige Durchführung jener Grundsätze hindrängen.

Zu § 40. Die in diesem Paragraphen naturgemäß nur sehr allgemein angedeutete Direktive für die Geschäftspolitik der CARL ZEISS-Stiftung soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem Gegensatz zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., immer als oberstes Ziel sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der Unternehmungen für die Gesamtheit der daran beteiligten, persönlichen und unpersönlichen, Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits aber auch völlig fern zu bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender Aufteilung des Gesamtertrages unter die jeweils tätigen Personen.

Der zweite, die Regelung der Rechte und Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber des Unternehmens, wie sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich gestaltet hat, steht nicht unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, sondern durchaus unter Gedanken des allgemeinsten sozialen Interesses.

Erst nach langer, sehr langer Zeit erfuhr ich, was während dieser Spaziergänge geschehen war. Meine Frau war mir nicht nur seelisch, sondern auch geschäftlich verloren gegangen. Die beiden Damen saßen tagtäglich früh morgens in einer Konditorei des großen Gartens und trieben eine Hausfrauen- und Geschäftspolitik, deren Wirkungen ich erst später verspürte.

Unter dem Gesichtspunkt der Geschäftspolitik, die darauf ausging, die neue Produktionsstätte für das wichtigste Urmaterial des Optikers, das Glas, in räumlichen und persönlichen Zusammenhang mit der Optischen Werkstätte zu bringen, ist die Begründung des Glaswerks als einer Tochteranstalt der letzteren sogar der bedeutsamste Akt der organisatorischen Arbeit der zweiten Periode, wie sich in der Folge gezeigt hat; er war aber auch der schwierigste hinsichtlich der Entschließungen, weil das neue Unternehmen damals als ein kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit beträchtlicher Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft.

Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem einzelnen die Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils auferlegt, sind mit Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken ohne besondere Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen. Zu § 77. Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen des § 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik.

Daß wir aber andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem Ideenkreis gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten Sinn in den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch sachlich durchaus geboten.