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*Das Kriegswesen.* Das Landheer.* Jeder Bürger muß im Heere dienen, die Klassen I bis III (s. § 25) als Reiter bzw. Schwerbewaffnete, Klasse IV als Leichtbewaffnete oder Schiffsoldaten. Die Dienstpflicht dauert vom 18. bis 60. Jahre; frei vom Kriegsdienste sind nur Beamte, Ratsherren und Zollpächter. Nach der Aufnahme in die Gemeindebürgerliste (§§ 27. 32) schwuren die jungen Athener in dem Tempel der Aglauros den Fahnen- und Bürgereid: „Ich will die Waffen nicht schänden, den Nebenmann im Kampf nicht im Stich lassen, für die Heiligtümer kämpfen und das Vaterland nicht gemindert, sondern größer und mächtiger, als ich es überkommen, hinterlassen; ich will den Befehlen der Vorgesetzten und den Gesetzen gehorchen, nicht dulden, wenn einer die Gesetze aufhebt oder ihnen nicht gehorcht, sondern sie verteidigen und die vaterländischen Heiligtümer ehren.“ Die Jünglinge eines Kreises lebten fortan gemeinsam unter der Aufsicht einesZuchtmeisters“ (σωφρονισ

Die damals in Attika existierenden Ortschaften wurden nämlich als selbständige Gemeinden oder Demen, etwa 100 an Zahl, welche später auf ungefähr 190 stieg, mit eigener Verwaltung und zugleich staatlichen Funktionen konstituiert. Mehrere kleinere Orte bildeten miteinander einen Demos. An der Spitze jedes Demos stand der jährlich wechselnde Gemeindevorsteher, Demarchos, welcher die Gemeindebürgerliste (ληξιαρχικὸν γραμμα