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Allerdings ziehen die Arbeiter trotzdem den reinen Geldlohn vor, vor allem aus dem Grunde, weil er sie in den Stand versetzt, ausserhalb des Geschäfts wohnen zu können und nach Feierabend ebenso wie in den Pausen zwischen den einzelnen Mahlzeiten Gelegenheit zu erhalten, an die frische Luft zu kommen.

Ich hasse diesen Geldlohn für untadelhaft vergossenes Blut...." "Meine Mutter, diese Erinnerung erschüttert Dich...." Nach dieser Bemerkung ihrer Tochter neigte die Baronin von Rouville ihr Haupt und schwieg. "Mein Herr," sagte das junge Mädchen zu Hippolyt, "ich glaubte, die Arbeiten der Maler seien im allgemeinen wenig geräuschvoll.... Sie scheinen aber...."

Von den 34 Bierverlegern, welche unter 46 überhaupt Arbeiter beschäftigen, befanden sich 26, die eigene Kutscher hatten, darunter 10 die je 2, 4 die je 3, und einer der 4 Kutscher beschäftigte, 10 fuhren selbst. Von diesen 26 Betrieben zahlten 18 ihren Kutschern Geldlohn und nur in 6 Fällen standen auch die Kutscher in Lohn und Kost.

Namentlich wenn mehrere Arbeiter beschäftigt werden, steht sich der Bierverleger besser dabei, als wenn er nur Geldlohn bezahlen würde, ausserdem glaubt er aber auch hierdurch der allzu langen Ausdehnung der Mittagpausen vorbeugen zu können.

Die Zahl der verheirateten ist bei ihnen viel grösser als bei den Kellerarbeitern, und deshalb erhalten sie meist nur Geldlohn, auch von solchen Bierverlegern, deren übrige Arbeiter in Kost und Wohnung stehen.

Von 34 Bierverlegern, welche Arbeiter beschäftigen, hatten nach ihren Aussagen 21 ihre Leute in Kost und Logis, in 11 Fällen wurde nur Geldlohn gezahlt und bei zwei Bierverlegern bestanden beide Formen der Entlohnung nebeneinander. Arbeitszeit.

In denjenigen Geschäften, welche ihren Arbeitern Geldlohn geben, beträgt die Mittagspause 1 Stunde, die Frühstücks- und Vesperpause je ½ Stunde; wenn die Arbeiter in Kost stehen, sind diese Pausen nur halb so lang.

Entweder stehen die Arbeiter in Lohn und Kost und erhalten ausserdem das Logis vom Brotherrn zugewiesen, oder sie erhalten Lohn und Kost, wohnen aber ausserhalb der Betriebsstätte, oder endlich, sie erhalten nur Geldlohn ohne Kost und Logis. Der zweite Fall kommt praktisch nur für die geringe Zahl der verheirateten Arbeiter in Betracht, der Lohnsatz beträgt hier 10-12 Mark wöchentlich.

Einer der betreffenden Bierverleger giebt als Ende der Arbeitszeit an »5-10 Uhr abendsEs bedarf keiner näheren Auseinandersetzung darüber, dass eine feste Regelung der Arbeitszeit sich am ehesten in denjenigen Betrieben erreichen lässt, in denen die Arbeiter in Geldlohn stehen, in 5 von den hier angeführten 6 Betrieben war dies der Fall, die Ausnahme bildete bezeichnender Weise derjenige Bierverleger, welcher das Ende der Arbeitszeit als »unbestimmt, zwischen 5-10 Uhr abends« angegeben hatte.