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Aktualisiert: 15. Juni 2025
Giebt es keine unmittelbare Evidenz der Nichtexistenz der Dinge in diesem Sinne, so ist der seltene Fall, wo sich Evidenz und Evidenz wie Ja und Nein gegenüber stehen, also ausgeschlossen, der einzige Fall, in dem wir uns auf eine Evidenz nicht berufen könnten. Für die Nichtexistenz von Dingen in unsrem Sinne scheint auch kein Beweis geführt werden zu können.
Daher sind die letzteren mehr eine Nothilfe, als ein Verfahren, welches allen Absichten der Vernunft ein Genüge tut. Doch haben diese einen Vorzug der Evidenz vor den direkten Beweisen, darin: daß der Widerspruch allemal mehr Klarheit in der Vorstellung bei sich führt, als die beste Verknüpfung, und sich dadurch dem Anschaulichen einer Demonstration mehr nähert.
Diese Benennungen habe ich mit Vorsicht gewählt, um die Unterschiede in Ansehung der Evidenz und der Ausübung dieser Grundsätze nicht unbemerkt zu lassen. Ich benenne sie also mehr in Betracht der Anwendung, als um ihres Inhalts willen, und gehe nun zur Erwägung derselben in der nämlichen Ordnung, wie sie in der Tafel vorgestellt werden. Axiome der Anschauung
Bei ihm ist dann Alles nicht nur erwiesen, sondern "zur Evidenz erwiesen", nicht ausgesonnen, sondern "raffiniert ausgesonnen", nicht entstellt, sondern "bis zur Unkenntlichkeit entstellt". Darum genügte bei diesen Münchmeyerschen Romanen, weil sie angeblich von mir waren, das einfache Wort "unsittlich" nicht, sondern es war ganz selbstverständlich, daß sie gleich "abgrundtief unsittlich" sein mußten.
Allein da das Princip der Analysis des Unendlichen höherer Natur, als das Princip der Mathematik endlicher Größen ist, so mußte jene von selbst sogleich auf jene Art von Evidenz Verzicht thun, wie die Philosophie auch auf diejenige Deutlichkeit keinen Anspruch machen kann, die die Wissenschaften des Sinnlichen, z.B. Naturgeschichte hat, und wie Essen und Trinken für ein verständlicheres Geschäfte gilt, als Denken und Begreifen.
Nur ein apodiktischer Beweis, sofern er intuitiv ist, kann Demonstration heißen. Erfahrung lehrt uns wohl, was da sei, aber nicht, daß es gar nicht anders sein könne. Daher können empirische Beweisgründe keinen apodiktischen Beweis verschaffen. Evidenz entspringen, so sehr auch sonst das Urteil apodiktisch gewiß sein mag.
Die Totalität kann sich nur aus der Inhaltlichkeit des Objekts mit wahrer Evidenz ergeben: sie ist metasubjektiv, transzendent, eine Offenbarung und eine Gnade.
Auch läuft um jenes Prinzips und Elements willen und hierin besteht das Formelle der mathematischen Evidenz das Wissen an der Linie der Gleichheit fort.
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