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Aktualisiert: 22. Juli 2025


Das erste Unwandelbare ist ihm nur das fremde die Einzelnheit verurteilende Wesen; indem das andre eine Gestalt der Einzelnheit wie es selbst ist, so wird es drittens zum Geiste, hat sich selbst darin zu finden die Freude, und wird sich seine Einzelnheit mit dem Allgemeinen versöhnt zu sein bewußt.

Jene erste Einzelnheit des singularen Urtheils war nicht die unmittelbare des positiven Urtheils des Daseyns überhaupt entstanden; sie war schon bestimmt, die negative Identität der Bestimmungen jenes Urtheils zu seyn.

Alle Dinge sind der Schluß, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus drei Sätzen bestehende Ganzes. In dem unmittelbaren Verstandesschluß haben die Termini die Form von unmittelbaren Bestimmung; von dieser Seite, nach der sie Inhalt sind, ist er nun zu betrachten.

Die beiden Extreme sind hierin als Besonderes und Allgemeines gegeneinander bestimmt; das letztere hat insofern noch seine Stelle; es ist Prädikat; aber das Besondere hat die seinige vertauscht, es ist Subjekt, oder unter der Bestimmung des Extrems der Einzelnheit gesetzt, so wie das Einzelne mit der Bestimmung der Mitte oder der Besonderheit gesetzt ist.

Indem die Mitte aber nunmehr die Einzelnheit enthält, und hierdurch selbst konkret ist, so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden, das ihm als konkreten zukommt.

Im kategorischen Urtheil ist der Begriff als objektive Allgemeinheit, und eine äußerliche Einzelnheit. Im hypothetischen tritt an dieser

Das Moment dieser Einzelnheit des Selbstbewußtseins ist zwar in dem allgemeinen Geiste selbst, aber nur als eine verschwindende Größe, die, wie sie für sich auftritt, in ihm ebenso unmittelbar sich auflöst und nur als Vertrauen zum Bewußtsein kommt.

Es wird für es die Einzelnheit überhaupt am unwandelbaren Wesen, und zugleich die seinige an ihm. Denn die Wahrheit dieser Bewegung ist eben das Einssein dieses gedoppelten Bewußtseins. Diese Einheit wird ihm aber zunächst selbst eine solche, in welcher noch die Verschiedenheit beider das Herrschende ist.

Das Allgemeine, das vorhanden ist, ist daher nur ein allgemeiner Widerstand und Bekämpfung aller gegeneinander, worin jeder seine eigene Einzelnheit geltend macht, aber zugleich nicht dazu kommt, weil sie denselben Widerstand erfährt, und durch die andern gegenseitig aufgelöst wird.

Die beiden Seiten des Urtheils sind daher nicht als ein unmittelbares, sondern in der Nothwendigkeit gehaltenes Seyn, also zugleich aufgehobenes, oder nur erscheinendes Seyn. Sie verhalten sich ferner als Seiten des Urtheils, als Allgemeinheit und Einzelnheit; das eine ist daher jener Inhalt als Totalität der Bedingungen, das andere als Wirklichkeit.

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