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Man kann nicht umhin, sich daran zu erinnern, dass die plebejische Aristokratie, also eben ein Teil der hinsichtlich der Domanialnutzungen tatsaechlich privilegierten Klasse es war, welche die neue Ordnung vorgeschlagen hatte, und dass einer ihrer Urheber selbst, Gaius Licinius Stolo, unter den ersten wegen Ueberschreitung des Ackermaximum Verurteilten sich befand; und nicht umhin, sich die Frage vorzulegen, ob die Gesetzgeber ganz ehrlich verfahren und nicht vielmehr der wahrhaft gemeinnuetzigen Loesung der leidigen Domanialfrage absichtlich aus dem Wege gegangen sind.

Wie laut und grossenteils begruendet auch die Klagen waren, der Senat liess die Aufteiler gewaehren: es war einleuchtend, dass, wenn man einmal die Domanialfrage erledigen wollte, ohne solches ruecksichtsloses Durchgreifen schlechterdings nicht durchzukommen war. Allein es hatte dies Gewaehrenlassen doch seine Grenze.

In gleichem Sinne wurde die italische Domanialfrage geordnet. Die italischen Kolonien des Gaius, vor allem Capua, wurden aufgehoben und, soweit sie bereits zur Ausfuehrung gekommen waren, wieder aufgeloest; nur die unbedeutende tarentinische blieb in der Art bestehen, dass die neue Stadt Neptunia der bisherigen griechischen Gemeinde an die Seite trat.

In der Domanialfrage dagegen waere es den Gesetzgebern moeglich gewesen, Wandel zu schaffen; aber was geschah, reichte dazu offenbar nicht aus.