United States or Chile ? Vote for the TOP Country of the Week !


Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken: Zu § 57, 58. Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses hat bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der Beamten an den persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals behindert und braucht auch in Zukunft sie nicht zu behindern.

Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z.

Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, der sich dafür berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl und was er von seinem besondern Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet zu befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches hat, in seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der Peitsche angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial gemeinschädliche Figur.