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Aktualisiert: 11. Mai 2025


Vertretung und Beratung sind vom Begriff des Parlamentarismus nicht zu trennen, das Beschließen eher. Es hat Parlamente gegeben, die das Recht der Beschlußfassung nicht hatten. In der Frühzeit der parlamentarischen Entwicklung Englands gab es dort solche parlamentarische Körper.

Die lübischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen Hansetag zu Bremen an, damit die Städte vor der Ankunft der englischen Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Engländer bewilligen sollten. Die Preußen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage ab und vereitelten dadurch eine Beschlußfassung der Städte.

Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten der Betriebe selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung der beteiligten Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, wofern nicht bei Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen Mitglieder übereinstimmend Aufschub für geboten halten.

Erst allmählich hörte ich das Leitmotiv aus seiner Rede heraus: den Gewerkschaften die Beratung und Beschlußfassung sozialpolitischer Fragen überlassen, hieße den Frieden zwischen Gewerkschaft und Partei gefährden, hieße den Parteitagen, die sich bisher allein damit beschäftigt haben »den Bedürfnissen und Interessen der deutschen Arbeiterklasse vollständig entsprechend« , Sonderorganisationen gegenüberstellen, in die der Einfluß bürgerlicher Sozialreformer einzudringen imstande sein würde.

Die neue Aera mit der politischen Entrechtung der klassenbewußten Arbeiter und der Belastung der Massen durch die Zollpolitik konnte nunmehr in Szene gesetzt werden. Der neue Reichstag wurde zur Beschlußfassung über das Sozialistengesetz auf den 9. September nach Berlin berufen. Das Spiel konnte seinen Anfang nehmen.

Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die Einladung sämtlicher, die Mitwirkung von wenigstens sieben Mitgliedern und die einfache Majorität der Abstimmenden erforderlich. Die Beschlußfassung kann auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Eintretende Lücken ergänzt der Ausschuß und wenn die beschlußfähige Anzahl nicht zu erlangen sein sollte, der Präsident.

Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, vor der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar vorgebracht und vor ihm verhandelt werden.

Jedoch haben der Stiftungskommissar und die Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht, jederzeit Anträge aus § 1, B stellen zu können und über alle Anträge anderer, sowie über Absichten der Stiftungsverwaltung, soweit es sich nicht um innere Angelegenheiten des Universitätsfonds handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden.

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