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Aktualisiert: 30. April 2025
Wer es anders darstellt, kann nur entweder unwissend oder böswillig sein. Von Kosten weiß ich kein Wort. Ganz ähnlich liegt es mit meiner Beleidigungsklage gegen Pater Expeditus Schmidt in München. Sie wurde in Dresden eingereicht und in Kötzschenbroda erstmalig verhandelt. Auch hier sind Zuständigkeitsfragen erhoben worden, doch nicht von mir.
Und nun sich herausstellt, daß ich dieses Versprechen doch gehalten habe, wird in gewissen, mir feindlich gesinnten Zeitungen fort und fort behauptet, daß meine Beleidigungsklage bald hier bald dort zurückgewiesen worden sei und ich sämtliche Kosten zu tragen habe. Das ist nicht fair, vielleicht sogar unwürdig. Es handelt sich hier um die Zuständigkeitsfrage, um weiter nichts.
»Es mußte Ihnen mitgeteilt werden,« fiel =Dr.= Zeunemann ein, »daß das Gericht bereits beschlossen hätte, die Anklage auf Mord gegen Sie zu erheben, und daß Sie eine etwaige Beleidigungsklage bis zur Beendigung des Prozesses zu verschieben hätten.
Herr Lebius behauptet, daß ich mich damals, am Sedanstage, an ihn gemacht habe, um dem "Vorwärts" beizustehen. Hier beweise ich, daß ich damals von jener Beleidigungsklage noch gar nichts gewußt habe, sondern daß der "Vorwärts" es mir erst einen Monat später mitteilte und dann aber nach wieder sechs Monaten nochgarkeineAntwortbekommenhat!
Von den Richtern wiederholt zurechtgewiesen und von andern Anwälten zur Rede gestellt, bleibt er dieser seiner Spezialität doch treu. Zur Ausführung des Münchmeyerschen Programms war es zunächst nötig, zu meiner Strafliste zu gelangen. Zu diesem Zweck wurde eine Beleidigungsklage fingiert, die man sofort zurücknahm, als der Zweck erreicht war.
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