Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 11. Mai 2025


Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu und Glauben«, die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, noch einen erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen zu finden, welche das alte Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen Meister und Gesellen auch jetzt noch herstellt, soweit es auch jetzt noch Eintritt in die Hausgenossenschaft und anderes persönliches Nahetreten beider Teile wesentlich einschließt.

Sie führt Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammen zu paritätischer Entscheidung all der Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen. So können wir hoffen, nach Zeiten stärkster sozialer Konflikte und Spannungen allmählich alte Gegensätze abzubauen, den Weg zum sozialen Frieden zu finden.

Und in einem Fall, in welchem vom Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene nicht gewerbsmäßiger Agitator, sondern gewerbsmäßiger Maschinenschlosser ist, und gewerbsmäßig auch nur Maschinenschlosser ein Mann, der die vertragsmäßigen Obliegenheiten in seinem Arbeitsverhältnis seit Jahren tadellos erfüllt und in der Lage ist, zu beweisen, daß er seine rednerische Tätigkeit immer genau wie ich! nur »zum Vergnügen«, nicht gegen Entgelt, betreibt.

Die Arbeit ist im kapitalistischen Betrieb fremdbestimmte Arbeit an fremden Arbeitsmitteln, für fremden Ertrag, unter fremdem Kommando, gegen einen Lohn, der die Besitzlosigkeit des Arbeiters und damit seine erzwungene Einordnung in das kapitalistische Arbeitsverhältnis dauernd und erblich macht. Sie ist mechanisierte Teilarbeit, die keine Persönlichkeitswerte braucht und verträgt.

Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts was das Recht der Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer nach je 14 Tagen, bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten würde indirekt gezwungen werden zu können, das Arbeitsverhältnis seinerseits aufzugeben und auf alle darin ihm erwachsenen Anrechte zu verzichten.

Durch die erste wird auf die gesunde Gestalt des Geisteslebens im sozialen Organismus zu deuten sein; durch die zweite wird das Arbeitsverhältnis in seiner rechten Eingliederung in das Gemeinschaftsleben zu betrachten sein; und als drittes wird sich ergeben können, wie das Wirtschaftsleben in diesem Leben wirken soll.

Es erscheint mithin als sehr dringlich, daß die Reichsgewerbeordnung und wenn sie für den Landbau eine »Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese bald einen Paragraph bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des Inhalts: »Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit.

Wort des Tages

delirierende

Andere suchen