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Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nicht fähig sind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nicht erforderlich, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu verhindern.

In Deutschland dagegen haben wir im Durchschnitt noch eine mehr als zehnstündige Arbeitsdauer; viele Industrien haben noch 11 Stunden oder mehr, nur wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner Bruchteil aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die Zahl der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger als 15000.

Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert gelegt, weil ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, daß diese Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer in der Art, daß der kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und der längeren eine verminderte Intensität entspricht sich vollzieht den einzelnen vollkommen unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar so unbewußt, wie die Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben haben, daß viele, daß die meisten gar keine Ahnung davon gehabt haben, im Gegenteil gar nicht daran geglaubt haben, und erst nachträglich darüber belehrt werden mußten, daß sie intensiver gearbeitet haben.

Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas besonderes vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis von 9:8 reduziert worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, also 49 Kilowattstunden erspart werden müssen, da wir doch die Maschinen eine ganze Stunde weniger gebraucht haben. Es sind aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann das andere geblieben?

Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer vornimmt.

Diese Beobachtungen geben nun noch weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen Seite in die Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit die Intensität der Arbeit sich steigert, und zwar sich so steigert, daß im allgemeinen der Effekt der kürzeren Arbeitsdauer ausgeglichen wird. Unsere Antwort ist: Sie sind nicht wirksam.

Damit nun alles dieses nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die Ausnahme allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung einer festen und mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch werde, muß den Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß die Inanspruchnahme freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle dringender Veranlassung beschränkt bleibe, d. h. sie muß für den Unternehmer zu einem ersichtlich schlechten Geschäft gemacht sein.