Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 5. Mai 2025


Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch Betriebsunterbrechungen dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn stets eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere Vergütung von nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes gewährt werden.

Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der Abfall in der zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken Anlaufs gewesen ist, daß die Leute mit außerordentlichem Eifer versucht haben, ja keinen Arbeitsausfall eintreten zu lassen.

Ich konnte aussprechen, daß das gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite in Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern auf Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges gänzlich unabhängig sei und darauf habe ich besonders Wert gelegt von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem Willen darauf hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit zu verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar kein Interesse daran haben.

Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr; wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.

Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, und die Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von neun auf acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht hat, sie leisten dasselbe Maß von Arbeit wie früher auch nachher.

Wort des Tages

passatwinden

Andere suchen