Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 25. Juni 2025


Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch wesentlich mit dient denn die richtige Funktionierung ist in erster Reihe im Interesse der Arbeiter hat er auch schon eine wichtige Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion.

Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »gehört« zu werden, eine beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das Interesse der Arbeiterschaft berühren.

Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die Lokalfrage wesentlich erleichtert.

Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z.

Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten.

Ich stelle Ihnen also anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein besseres Ansehen beanspruchen kann.

Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder. Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge; denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein jeder eine andere Meinung darüber hat.

Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt, daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen müsse, die aber besagt, daß, wenn einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er bestimmten Anforderungen entsprechen müsse daß er nämlich aus mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden Arbeiter.

Es bleibt vielmehr dabei bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten Zeit die Initiative ergreift. Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen.

Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind.

Wort des Tages

pfingstlappen

Andere suchen