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Aktualisiert: 20. Mai 2025
Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, in engem Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, halte ich einerseits für unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich es für durchaus gerecht und sachgemäß an, daß die Beteiligten für diesen Teil ihrer Anwartschaften zu einem der Höhe des Interesses der einzelnen proportionalen Beiträge wenigstens dann herangezogen werden, wenn einmal die jährlichen Leistungen für Witwen und Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie es mit der Zeit eintreten muß.
Wissen Sie auch, daß der regierende Graf von Varel und Kniphausen vor Kurzem bei mir in Sanct Petersburg war, um die alten Ansprüche und Anwartschaften auf Jever geltend zu machen? Er war sehr dringend, und ich habe ihm ein Jahrgehalt von fünftausend Silberrubeln als Entschädigungssumme auf Lebenszeit zugesichert, mehr konnte ich nicht thun.
Dem Grundgedanken nach geht die CARL ZEISS-Stiftung darauf aus: gegebene Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden Rechten und Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in unpersönlichem Besitz und zugunsten unpersönlicher Interessen unter dauernde Bindung zu stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung und Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, anderseits hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz verknüpften Nutznießungen.
Der Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt mit dem Hinweis auf die Bedenken und Gefahren, die bei großen Unternehmungen, die hohe Anforderungen an einsichtsvolle Leitung stellen, aus der Abhängigkeit von den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des zufälligen Besitzers sich ergeben und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die den Besitzwechsel bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese Umwandlung des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in den Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich auch zu ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und wenn man ferner absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das Gründerwesen dadurch gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast immer seine problematischen Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile zum voraus kapitalisiert sehen will ist jene Tendenz des Unpersönlichwerdens der großen Industriebetriebe eine im großen und ganzen wohl erfreuliche Erscheinung.
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