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Beide bezeichnen den Mannesstamm; die Familie aber umfasst nur diejenigen Individuen, welche von Generation zu Generation aufsteigend den Grad ihrer Abstammung von einem gemeinschaftlichen Stammherrn dartun koennen, das Geschlecht dagegen auch diejenigen, welche bloss die Abstammung selbst von einem gemeinschaftlichen Ahnherrn, aber nicht mehr vollstaendig die Zwischenglieder, also nicht den Grad, nachzuweisen vermoegen.
Damals, als die schwarze Moidi sich in ihn vergaffte, lebte sein Vater noch, der Aloys Hirzer, der eines der alten Herrenschloesser unterm lfinger, auf einer Hoehe ueber der Stadt frei gelegen, von dem verschuldeten letzten Stammherrn gekauft hatte, um dort seine Weinbauernwirtschaft mitten unter den feudalen Truemmern in grossem Stile zu errichten.