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Aktualisiert: 23. Juni 2025
Das Objekt ist daher zunächst insofern unbestimmt, als es keinen bestimmten Gegensatz an ihm hat; denn es ist die zur unmittelbaren Identität zusammengegangene Vermittelung.
Der Grund ist zuerst absoluter Grund, in dem das Wesen zunächst als Grundlage überhaupt für die Grundbeziehung ist; näher bestimmt er sich aber als Form und Materie, und giebt sich einen Inhalt. Zweitens ist er bestimmter Grund, als Grund von einem bestimmten Inhalt; indem die Grundbeziehung sich in ihrer Realisirung überhaupt äußerlich wird, geht sie in die bedingende Vermittelung über.
Es ist aber nicht nur Daseyn, sondern in Beziehung auf die aufgehobene Vermittelung und wesentliche Unmittelbarkeit; es ist daher das Daseyn als Unwesentliches, als Gesetztseyn.
Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseyns besteht nun darin, daß die Vermittelung, die den Schluß allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde. a. Erste Figur des Schlusses. E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses.
Der Grund bezieht sich negativ auf sich selbst, macht sich zum Gesetztseyn und begründet die Bedingungen; aber darin, daß so das unmittelbare Daseyn als ein Gesetztes bestimmt ist, liebt der Grund es auf und macht sich erst zum Grunde. Diese Reflexion also ist die Vermittelung der unbedingten Sache durch ihre Negation mit sich.
Letzteres geschieht jedoch in weit höherem Grade durch Vermittelung von Vögeln, die die Tillandsiasprosse als Nestbaumaterial in ausgedehnter Weise verwenden, ohne dass die Pflanze in ihrer Fortentwickelung gestört werde.
1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird. Als Seiten des Urtheil aber, welches der gesetzte bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz einfache, Theils nicht durch Vermittelung bereicherte, Theils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze, als abstrakte Einzelnheit und Allgemeinheit. Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das abstrakte Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die Vermittelung des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine Voraussetzung. In der Sphäre des Begriffs kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als eine solche, die an und für sich die Vermittelung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die allgemeine. So ist auch das qualitative Seyn selbst in seinem Begriffe ein Allgemeines; als Seyn aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht so gesetzt; erst als Allgemeinheit ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher gesetzt ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts ist. Ebenso ist das Subjekt ein abstrakt Einzelnes; oder das Unmittelbare, das als solches seyn soll; es soll daher das Einzelne als ein Etwas überhaupt seyn. Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urtheil aus, nach welcher in ihm der Begriff in die
Jedes ist so überhaupt erstens insofern das Andre ist; es ist durch das Andre, durch sein eignes Nichtseyn, das was es ist; es ist nur Gesetztseyn; zweitens es ist insofern das Andre nicht ist; es ist durch das Nichtseyn des Andern das was es ist; es ist Reflexion in sich. Dieses beides ist aber die eine Vermittelung des Gegensatzes überhaupt, in der sie überhaupt nur Gesetzte sind.
Es bleibt ihm also nur die reine Bestimmtheit der Unmittelbarkeit, es ist als die reflektirte Unmittelbarkeit, das ist, welche nur vermittelst ihrer Negation ist, und die ihrer Vermittelung gegenüber nichts ist, als die leere Bestimmung der Unmittelbarkeit des Nichtdaseyns.
Was aber die wissenschaftliche Erörterung betrifft, so ist es jeder logische Satz, in welchem die Bestimmungen der Unmittelbarkeit und der Vermittelung und also die Erörterung ihres Gegensatzes und ihrer Wahrheit vorkommt.
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