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Aktualisiert: 5. Mai 2025
In der Einleitung zum Voigtländerschen "Urheber- und Verlagsrecht" heißt es: "Kein Mensch schafft seine Gedankenwelt allein aus sich selbst heraus. Er erbaut sie sich auf dem, was Andere vor ihm oder mit ihm erdacht, gesagt, geschrieben haben. Dann erst, im besten Falle, beginnt seine ureigene Schöpfung.
Noch heutzutage entzücken „Palamon und Arcite“, „Cymon und Iphigenia“, „Theodora und Honoria“ jeden Kritiker wie jeden Schulknaben. Die Sammlung enthält auch das „Fest Alexanders“, die herrlichste Ode in unsrer Sprache. Dryden erhielt für das Verlagsrecht funfzig Pfund Sterling, das heißt weniger als heutzutage zuweilen für zwei Beiträge für eine Zeitschrift bezahlt wird.
So stand es mit dem Schauspiel, und das Schauspiel war derjenige Zweig der schönen Literatur, in welchem der Dichter die meiste Aussicht hatte, sich mit der Feder seinen Unterhalt zu erwerben. Bücher wurden so wenig gekauft, daß selbst ein Mann mit dem berühmtesten Namen für das Verlagsrecht des besten Werkes nur ein geringes Honorar erwarten durfte.
Das für die Widmung eines Buches bewilligte Geschenk war oft bedeutender, als die Summe, welche irgend ein Verleger für das Verlagsrecht bezahlt haben würde. Es wurden daher oft Bücher lediglich um der Zuneigung willen gedruckt. Dieser Handel mit Lob hatte die Wirkung, welche davon zu erwarten war.
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