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Aber diese negative Einheit ist zunächst nur unmittelbare Bestimmung, somit das Eins des Etwas überhaupt. Das existirende Etwas ist aber unterschieden von dem seyenden Etwas. Jenes ist wesentlich eine solche Unmittelbarkeit, die durch die Reflexion der Vermittelung in sich selbst entstanden ist. So ist das existirende Etwas ein Ding.

Diese aber ist um jener Selbstständigkeit und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hierdurch hat der Schluß der Nothwendigkeit sich zum hypothetischen bestimmt. b. Der hypothetische Schluß. Das hypothetische Urtheil enthält nur die nothwendige Beziehung ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen.

Jene erste Reflexion aus der Unmittelbarkeit ist das sich Unterscheiden des Subjekts von seiner Substanz, oder der sich entzweiende Begriff, das In-sich-gehen und Werden des reinen Ich. Indem dieser Unterschied das reine Tun des Ich = Ich ist, ist der Begriff die Notwendigkeit und das Aufgehen des Daseins, das die Substanz zu seinem Wesen hat, und für sich besteht.

Seyn und Wesen verhalten sich auf diese Weise wieder als Andere überhaupt zu einander, denn jedes hat ein Seyn, eine Unmittelbarkeit, die gegen einander gleichgültig sind, und stehen diesem Seyn nach in gleichem Werthe. Zugleich aber ist das Seyn im Gegensatze gegen das Wesen, das Unwesentliche, es hat gegen dasselbe die Bestimmung des Aufgehobenen.

Die Wirklichkeit ist die Einheit des Wesens und der Existenz; in ihr hat das gestaltlose Wesen und die haltlose Erscheinung; oder das bestimmungslose Bestehen und die bestandlose Mannigfaltigkeit ihre Wahrheit. Die Existenz ist zwar die aus dem Grunde hervorgegangene Unmittelbarkeit, aber sie hat die Form noch nicht an ihr gesetzt; indem sie sich bestimmt und formirt, ist sie die Erscheinung; und indem sich dieß nur als Reflexion-in-Anderes bestimmte Bestehen zur Reflexion-in-sich fortbildet, wird es zu zwei Welten, zwei Totalitäten des Inhalts, deren die eine als in sich, die andere als in Anderes reflektirte bestimmt ist. Das wesentliche Verhältniß aber stellt ihre Formbeziehung dar, deren Vollendung das Verhältniß des Innern und

Das Ding enthält zwar die Reflexion, aber ihre Negativität ist in seiner Unmittelbarkeit zunächst erloschen; allein weil sein Grund wesentlich die Reflexion ist, hebt sich seine Unmittelbarkeit auf; es macht sich zu einem Gesetztseyn. So ist es zweitens Erscheinung. Die Erscheinung ist das, was das Ding an sich ist, oder seine Wahrheit.

Die Vernunft, wie sie unmittelbar als die Gewißheit des Bewußtseins, alle Realität zu sein, auftritt, nimmt ihre Realität in dem Sinne der Unmittelbarkeit des Seins, und ebenso die Einheit des Ich mit diesem gegenständlichen Wesen in dem Sinne einer unmittelbaren Einheit, an der sie die Momente des Seins und Ich noch nicht getrennt und wieder vereinigt, oder die sie noch nicht erkannt hat.

Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist, sind einer Seits Extreme in solchem Verhältniß zur Mitte, daß sie an sich objektive Allgemeinheit oder selbstständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare sind, also gegen einander gleichgültige Wirklichkeiten. Anderer Seits aber sind sie ebenso sehr als zufällige, oder ihre Unmittelbarkeit als aufgehoben in ihrer Identität bestimmt.

Beides geht die Wahrheit der sinnlichen Gewißheit nichts an; weder Ich noch die Sache hat darin die Bedeutung einer mannigfaltigen Vermittlung; Ich nicht die Bedeutung eines mannigfaltigen Vorstellens oder Denkens, noch die Sache die Bedeutung mannigfaltiger Beschaffenheiten; sondern die Sache ist; und sie ist, nur weil sie ist; sie ist, dies ist dem sinnlichen Wissen das Wesentliche, und dieses reine Sein oder diese einfache Unmittelbarkeit macht ihre Wahrheit aus.

Diese Unmittelbarkeit ist dadurch selbst unmittelbar und ganz vom Begriffe durchdrungen, so wie seine Totalität unmittelbar mit seinem Seyn identisch ist.