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Aktualisiert: 20. Mai 2025


Ich habe manchen gebildeten Mitgefangenen in begreiflicher, aber unberechtigter Erbitterung drohen hören, daß er nach seiner Entlassung ein Buch über seine Gefangenschaft schreiben werde, um die ebenso schweren wie unzähligen Mängel unserer Rechtspflege und unseres Strafvollzuges aufzudecken.

Mein Inspektor war nämlich neben seiner Direktion des Isolierhauses noch beruflich schriftstellerisch tätig. Diese seine Tätigkeit bezog sich auf die besondere Statistik unserer Anstalt und auf das Wesen und die Aufgaben des Strafvollzuges überhaupt. Er schrieb die hierauf bezüglichen Berichte und stand mit allen hervorragenden Männern des Strafvollzuges in lebhafter Korrespondenz.

Wenn die Erfolge unserer Rechtsprechung und unseres Strafvollzuges trotzdem nicht solche sind, wie wir sie uns wünschen, so tragen wahrlich nicht die Richter und auch nicht die Strafanstaltsbeamten die Schuld, sondern die Ursachen sind ganz anderswo zu suchen, nämlich in der Mangelhaftigkeit der Gesetzgebung, in der törichten Selbstgerechtigkeit des lieben Nächsten, in gewissen, allzu tief eingefressenen Vorurteilen und nicht zum geringsten auch in unserer sogenannten, hochgepriesenen "Kriminalpsychologie", an welche nur gewisse Fachleute glauben, nicht aber der wirkliche Menschenkenner und noch viel weniger der, um den es sich hier eigentlich handelt, nämlich der sogenannte Verbrecher.

Was nützt alle sogenannte "Gerechtigkeit", alle sogenannte "Milde des Gerichtes", alle sogenannte "Humanisierung des Strafvollzuges", alle sogenannte "Fürsorge für entlassene Strafgefangene", wenn es nur eines einzigen spitzfindigen Anwaltes oder eines einzigen fragwürdigen Paragraphen bedarf, um all das Gute, welches aus diesen Bestrebungen erwuchs, in einem einzigen Augenblicke zu vernichten?

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