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Was nützt alle sogenannte "Gerechtigkeit", alle sogenannte "Milde des Gerichtes", alle sogenannte "Humanisierung des Strafvollzuges", alle sogenannte "Fürsorge für entlassene Strafgefangene", wenn es nur eines einzigen spitzfindigen Anwaltes oder eines einzigen fragwürdigen Paragraphen bedarf, um all das Gute, welches aus diesen Bestrebungen erwuchs, in einem einzigen Augenblicke zu vernichten?
Wenn jeder einstige Strafgefangene, mag er sich noch so hoch emporgearbeitet haben, durch das Gesetz gezwungen ist, es sich gefallen zu lassen, daß die Herren Kriminalpsychologen ihn öffentlich an den wissenschaftlichen Pranger stellen, so darf man sich gewiß nicht darüber wundern, daß die Kriminalistik keine Neigung zur Besserung zeigt.