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Aktualisiert: 19. Juni 2025


Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen.

Auf Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 über das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517 gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten, ernstlich vorgegangen.

Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen werde . Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen die Scherordnung beobachteten.

Die Hansen liefen besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre Klagen über sie hörten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. nicht auf.

Dies zeigt, wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen und feindlich gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84. 36: HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten damals wieder hauptsächlich über die neue Scherordnung. Wie weit sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich.

Sie verlangten besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden, und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren Privilegien nicht präjudizieren sollten.

Man kam schließlich überein, hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung dem König und den Städten zu überlassen . Dann wurde über die von den Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt . Die neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London erlassen worden sei . Einige andere Beschwerden versprachen sie dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden .

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