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Aktualisiert: 16. Juli 2026
Auf Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu eingeführte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 über das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517 gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausführten, ernstlich vorgegangen.
N. F. VII S. 101 f. 1486/87 ließ ein hansischer Kaufmann seine gekauften Laken in England scheren. HR. III 2 n. 118 § 1, auch 508 § 29. Aber dies ist sicher nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, daß im April 1489 Kölner Kaufleute ungeschorene Laken ausführen wollten. HR. III 2 n. 298.
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