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Nach Ansicht der Reichsregierung ist hiermit eine der Grundlagen der vertraglichen Regelung über das Saargebiet umgestossen.

Wenn irgend etwas durch die Tatsachen widerlegt worden ist, dann ist es dieser Satz! Gewiss: die Regierungskommission sitzt im Saargebiet selbst; in Wirklichkeit aber steht sie der Bevölkerung ferner, als wenn sie in einem anderen Erdteil ihren Sitz aufgeschlagen hätte. Allein die Verschiedenheit der Sprache bildet eine unüberbrückbare Kluft.

In ähnlicher Richtung liegt eine Anzahl von Massnahmen der Regierungskommission, die das Ziel verfolgen, das Saargebiet dem übrigen Deutschland gegenüber als Ausland erscheinen zu lassen, obwohl doch unmöglich bestritten werden kann, dass das Saargebiet nach wie vor einen Teil des Reiches bildet.

In diesem Punkt hat jedoch die Reichsregierung mit aller Entschiedenheit widersprochen, da das Saargebiet dem übrigen Deutschland gegenüber nicht Ausland ist. Wenn übrigens die Bewohner des Saargebiets ein Anliegen an deutsche Behörden haben, so wissen sie schon selbst den Weg zu ihnen zu finden und denken am allerwenigsten an eine Vermittlung durch französische Vertreter.

Im Saargebiet soll diese Zeit 15 Jahre dauern, und wenn auch dort die Verhältnisse insofern günstig liegen, als der Bevölkerung fremdsprachige Elemente fehlen, so bedeutet es doch für sie ein überaus hartes Los und eine schwere Probe, 15 Jahre lang unter der Ungewissheit ihres endgültigen nationalen Geschickes leben zu müssen.

Auf die Frage, was das Saargebiet seiner juristischen Natur nach ist, dürften die Juristen die Antwort schuldig bleiben. Die Geschichte hat ein so seltsames Gebilde noch nicht gesehen. Dies hat begreiflicherweise eine grosse Belastung der beteiligten Behördenund zwar nicht nur unsererzur Folge, und im letzten Grunde ist der Leidtragende dabei immer die Bevölkerung.