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Aktualisiert: 11. Juni 2025
Das wesentliche Verhältniß enthält erstens die in sich reflektirte Selbstständigkeit der Existenz; so ist es die einfache Form, deren Bestimmungen zwar auch Existenzen, aber zugleich gesetzte, Momente in der Einheit gehalten, sind.
Aber es scheint in diese seine Momente; sie sind daher selbst in sich reflektirte Bestimmungen. Das Wesen ist zuerst einfache Beziehung auf sich selbst; reine Identität. Dieß ist seine Bestimmung, nach der es vielmehr Bestimmungslosigkeit ist.
Verschiedene sind sie als in sich selbst reflektirte, sich auf sich beziehende; so sind sie in der Bestimmung der Identität, Beziehungen nur auf sich; die Identität ist nicht bezogen auf den Unterschied, noch ist der Unterschied bezogen auf die Identität; indem so jedes dieser Momente nur auf sich bezogen ist, sind sie nicht bestimmt gegen einander.
Die Kraft ist so der sich von sich selbst abstoßende Widerspruch; sie ist thätig; oder sie ist die sich auf sich beziehende negative Einheit, in welcher die reflektirte Unmittelbarkeit oder das wesentliche Insichseyn gesetzt ist, nur als Aufgehobenes oder Moment zu seyn, somit insofern sie sich von der unmittelbaren Existenz unterscheidet, in diese überzugehen.
Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektirte sind. Das Urtheil des Daseyns ist in das Urtheil der Reflexion übergegangen. B. Das Urtheil der Reflexion.
Die Wahrheit der Erscheinung ist das wesentliche Verhältniß. Sein Inhalt hat unmittelbare Selbstständigkeit, und zwar die seyende Unmittelbarkeit, und die reflektirte Unmittelbarkeit oder die mit sich identische Reflexion. Zugleich ist er in dieser Selbstständigkeit ein relativer, schlechthin nur als Reflexion in sein Anderes, oder als Einheit der Beziehung mit seinem Andern.
Die Reflexions-Bestimmungen des Positiven und Negativen sind gleichfalls in sich reflektirte nur als reflektirt in ihr Entgegengesetztes; aber sie haben keine andere Bestimmung als diese ihre negative Einheit; das wesentliche Verhältniß hingegen hat solche zu seinen Seiten, welche als selbstständige Totalitäten gesetzt sind.
Indem jedoch das Verknüpfte überhaupt verschiedener Inhalt, somit gegen einander gleichgültige Bestimmung ist, ist sie nicht ihre wahrhaft absolute Beziehung, daß die eine der Bestimmungen das im Gesetztseyn mit sich Identische, die andere nur dieß Gesetztseyn desselben Identischen wäre; sondern ein Etwas trägt sie und macht ihre nicht reflektirte, sondern nur unmittelbare Beziehung aus, welche daher nur relativer Grund gegen die Verknüpfung im andern Etwas ist.
So sind die Theile gleichfalls das ganze Verhältniß. Sie sind die unmittelbare Selbstständigkeit gegen die reflektirte, und bestehen nicht im Ganzen, sondern sind für sich. Sie haben ferner dieß Ganze als ihr Moment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne Ganzes giebt es keine Theile.
Indem nun ferner die Bestimmtheit eine gesetzte, und der Begriff des Objekts durch die Vermittelung hindurch zu sich selbst zurückgegangen ist, so hat das Objekt die Bestimmtheit als eine in sich reflektirte an ihm. Die Objekte haben daher nunmehr im mechanischen Processe und dieser selbst ein näher bestimmtes Verhältniß.
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