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Aktualisiert: 11. Mai 2025


Der Unterschied hat die beiden Momente, Identität und Unterschied; beide sind so ein Gesetztseyn, Bestimmtheit. Aber in diesem Gesetztseyn ist jedes Beziehung auf sich selbst. Das eine, die Identität ist unmittelbar selbst das Moment der Reflexion in sich; ebenso ist aber das andere, der Unterschied, Unterschied an sich, der reflektirte Unterschied.

Das Gesetz ist daher wohl die wesentliche Form, aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflektirte, reale Form. B. Die erscheinende und die an-sich-seynede Welt. I. Die existirende Welt erhebt sich ruhig zu einem Reiche von Gesetzen; der nichtige Inhalt ihres mannigfaltigen Daseyns hat in einem Andern sein Bestehen; sein Bestehen ist daher seine Auflösung.

Dieses Moment der Veränderlichkeit und Veränderung als in sich reflektirtes, wesentliches, ist die absolute Negativität oder die Form überhaupt als solche, deren Momente aber in der an- und für-sichseyenden Welt die Realität selbstständiger, aber reflektirter Existenz haben; so wie umgekehrt diese reflektirte Selbstständigkeit nunmehr die Form an ihr selbst hat, und dadurch ihr Inhalt nicht ein bloß mannigfaltiger, sondern ein wesentlich mit sich zusammenhängender ist.

Beides, die Eigenschaften und die Materien sind dieselben Inhaltsbestimmungen, nur daß sie dort Momente, in ihre negative Einheit als in eine von ihnen selbst unterschiedene Grundlage, die Dingheit, reflektirte sind, hier selbstständige verschiedene, deren jedes in seine eigene Einheit mit sich reflektirt ist.

Die eine Seite, nämlich die Vermittelung des Dinges ist seine nicht reflektirte Unmittelbarkeit; also sein Seyn überhaupt, das, weil es zugleich als Vermittelung bestimmt ist, ein sich selbst anderes, in sich mannigfaltiges und äußerliches Daseyn ist.

So ist die in sich reflektirte Erscheinung nun eine Welt, die sich als an und für sich seyende über der erscheinenden Welt aufthut. Das Reich der Gesetze enthält nur den einfachen, wandellosen aber verschiedenen Inhalt der existirenden Welt. Indem es nun aber die totale Reflexion von dieser ist, enthält es auch das Moment ihrer wesenlosen Mannigfaltigkeit.

So macht die reale Möglichkeit das Ganze von Bedingungen aus, eine nicht in sich reflektirte, zerstreute Wirklichkeit, welche aber bestimmt ist, das Ansichseyn aber eines Andern zu seyn und in sich zurückgehen zu sollen.

Sie ist der in sich reflektirte Unterschied, wodurch das Ding in seinem Gesetztseyn, d. h. in seiner Beziehung auf Anderes zugleich gleichgültig gegen das Andere und gegen seine Beziehung ist. Dem Dinge ohne seine Eigenschaften, bleibt deswegen nichts als das abstrakte An-sich-seyn, ein unwesentlicher Umfang und äußerliches Zusammenfassen.

Sie sind beide die selbstständigen Ganzen der Existenz; die eine sollte nur die reflektirte Existenz, die andere die unmittelbare Existenz seyn; aber jede kontinuirt sich in ihrer andern und ist daher an ihr selbst die Identität dieser beiden Momente.

Das Wesen hat noch kein Daseyn; aber es ist, und in tieferem Sinne, als das Seyn; das Ding ist der Beginn der reflektirten Existenz; es ist eine Unmittelbarkeit, die noch nicht gesetzt ist, als wesentliche oder reflektirte; es ist aber in Wahrheit nicht ein seyendes Unmittelbares.

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