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Aktualisiert: 11. Mai 2025


Gleichheit und Ungleichheit aber sind die entäußerte Reflexion; ihre Identität mit sich ist nicht nur die Gleichgültigkeit eines jeden gegen das von ihm Unterschiedene, sondern gegen das An-und-Fürsichseyn, als solches; eine Identität mit sich gegen die in sich reflektirte; sie ist also die nicht in sich reflektirte Unmittelbarkeit.

3. Der hypothetische Schluß stellt zunächst die nothwendige Beziehung als Zusammenhang durch die Form oder negative Einheit dar, wie der kategorische durch die positive Einheit den gediegenen Inhalt, die objektive Allgemeinheit. Aber die Nothwendigkeit geht in das Nothwendige zusammen; die Formthätigkeit des Übersetzens der bedingenden Wirklichkeit in die bedingte ist an sich die Einheit, in welcher die vorher zum gleichgültigen Daseyn befreiten Bestimmtheiten des Gegensatzes aufgehoben sind, und der Unterschied des A und B ein leerer Name ist. Sie ist daher in sich reflektirte Einheit, somit ein identischer Inhalte; und ist dieß nicht nur an sich, sondern es ist durch diesen Schluß auch gesetzt, indem das Seyn des A auch nicht sein eigenes, sondern des B, und umgekehrt überhaupt das Seyn des Einen das Seyn des Andern ist, und im Schlußsatze bestimmt das unmittelbare Seyn oder gleichgültige Bestimmtheit als eine vermittelte ist, also die

Diese in sich reflektirte Gleichheit mit sich, die in ihr selbst die Beziehung auf die Ungleichheit enthält, ist das Positive; so die Ungleichheit die in ihr selbst die Beziehung auf ihr Nichtseyn, die Gleichheit enthält, ist das Negative.

Diese in sich reflektirte Selbstständigkeit ist zugleich Reflexion in ihr Entgegengesetztes, nämlich die unmittelbare Selbstständigkeit; und ihr Bestehen ist wesentlich ebenso sehr als es eigene Selbstständigkeit ist, diese Identität mit seinem Entgegengesetzten.

Er ist daher wesentlich der Schluß an ihm selbst. Er ist das sich gleiche Allgemeine, und zwar als die sich von sich abstoßende Negativität enthaltend; zunächst die allgemeine, insofern noch unbestimmte Thätigkeit; aber weil diese die negative Beziehung auf sich selbst ist, bestimmt sie sich unmittelbar, und giebt sich das Moment der Besonderheit, welche als die gleichfalls in sich reflektirte Totalität der Form Inhalt gegen die gesetzten Unterschiede der Form ist.

Diese Allgemeinheit hat das Dieses zu Grunde liegen, denn das Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren Bestimmungen verlaufen sich daher äußerlich an ihm, und wie die Besonderheit sich deswegen als Einige bestimmte, so ist die Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das partikulare Urtheil ist in das universelle übergegangen. c. Das universelle Urtheil.

Das Gesetztseyn der Seiten der äußerlichen Reflexion ist daher ein Seyn; so wie ihr Nichtgesetztseyn ein Nichtseyn. Die Momente des Gegensatzes näher betrachtet, so sind sie das in sich reflektirte Gesetztseyn oder Bestimmung überhaupt. Das Gesetztseyn ist die Gleichheit und Ungleichheit; sie beide in sich reflektirt machen die Bestimmungen des Gegensatzes aus.

Das Ganze ist das Selbstständige, die Theile sind nur Momente dieser Einheit; aber ebenso sehr sind sie auch das Selbstständige, und ihre reflektirte Einheit nur ein Moment; und jedes ist in seiner Selbstständigkeit schlechthin das Relative eines Andern. Dieß Verhältniß ist daher der unmittelbare Widerspruch an ihm selbst, und hebt sich auf.

Das Seyn-für-Anderes ist in der Einheit des Etwas mit sich, identisch mit seinem Ansich; das Seyn-für-Anderes ist so am Etwas. Diese in sich reflektirte Bestimmtheit ist damit wieder einfache seyende, somit wieder eine Qualität, die Bestimmung. b. Bestimmung, Beschaffenheit und Grenze.

Theils aber ist das, worauf es bezogen wird, sein Allgemeines, seine Regel, Princip, Gesetz; überhaupt das in sich reflektirte, sich auf sich selbst beziehende, das Wesen oder das Wesentliche.

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