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Aktualisiert: 10. Mai 2025
Ich wurde nach Chemnitz vor den Untersuchungsrichter geschafft, brachte die Weihnachtsfeiertage anstatt bei den Eltern hinter Schloß und Riegel zu und wurde zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Ob und womit ich mich verteidigt habe; ob ich zur Berufung, zur Appellation, zu irgendeinem Rechtsmittel, zu einem Gnadengesuche, zu einem Anwalt meine Zuflucht nahm, das weiß ich nicht zu sagen.
Ich stand zwar wieder auf, doch nur äußerlich; innerlich blieb ich in dumpfer Betäubung liegen; wochenlang, ja monatelang. Daß es grad zur Weihnachtszeit geschehen war, hatte die Wirkung verdoppelt. Ob ich mich an einen Rechtsanwalt wendete, ob ich Berufung eingelegt, appelliert oder sonst irgend ein Rechtsmittel ergriffen habe, das weiß ich nicht.
Als ihm mitgeteilt wurde, daß ihm das Rechtsmittel der Appellation zustehe, erwiderte er ohne Besinnen, er habe die Strafe erwartet und durchaus nichts dagegen einzuwenden; er wünsche in kürzester Frist zu seinem Ziele zu kommen und wolle auch nicht von seinem Rechte Gebrauch machen, des Königs Gnade um Milderung der Strafe anzurufen, um den Vollzug des Verdikts nicht zu verzögern.
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