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Aktualisiert: 1. Mai 2025


I S. 273 N. 1; vgl. auch Const. Crim. Carolina Art. 218. Es ist eine der populärsten Tatsachen der Rechtsgeschichte; die Erzählung von der Gefangennahme Harolds durch Guy von Abbeville nach seiner Strandung an der Küste von Ponthieu und seines Loskaufes durch Herzog Wilhelm ist durch die schöne Litteratur sehr bekannt geworden. Auth. Die cit. Portug. Gesetzbuch vom Ende des 15. Jahrh.

Grotius, De iure belli ac pacis L. III, C. III § 2. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte I S. 273; Heusler, Instit. d. deutschen Privatrechts I S. 144 f. Pardessus, Collection de lois maritimes, I S. 15: „C’était la conséquence naturelle de l’état habituel d’hostilité dans lequel une civilisation imparfaite plaçoit les peuples“; s. auch S. 33.

Der alte Gengler mit seinen langen, weißen Haaren und den blanken Kinderaugen war der Gelehrte aus der Biedermeierzeit, weltfremd, verloren und verträumt, ganz in seine Welt der Deutschen Rechtsgeschichte eingesponnen, und doch recht lebhaft, fast leidenschaftlich, wenn er von Freiheiten sprach, die es einmal gegeben hatte. Man belegte damals die Collegia persönlich bei den Professoren.

Die Piraterie in der Rechtsgeschichte; Nachwirkungen früherer Anschauungen; Folgerungen für den Tatbestand im geltenden Rechte. I. Die Entwickelung des Zusammenlebens der organisierten menschlichen Verbände verläuft in der Richtung von einem die Verbände und ihre Angehörigen ergreifenden ständigen Kriegszustande zu einer friedlichen Gemeinschaft.

Dringend empfahl er das Studium der römischen Alterthümer und der Rechtsgeschichte, und schloß seine Ermahnungen mit der Bitte, den gefaßten Entschluß reiflich zu überlegen. Seine Ueberredung wirkte. Goethe gab seinen Plan auf, und entschied sich für die Jurisprudenz. Nach Böhme's Rath sollte er zuerst Philosophie, Rechtsgeschichte und die Institutionen hören.

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