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Aktualisiert: 25. Juni 2025
Es wurde erklärt, daß die City von London durch einige Ungesetzlichkeiten ihre munizipalen Privilegien verwirkt habe und die ganze Corporation einer Untersuchung vor dem Gerichtshofe der Kings-Bench zu übergeben sei.
Als darauf die englische Regierung zögerte die Privilegien der Gesellschaft zu erneuern, bestanden die Genossen abermals hartnäckig auf ihr gutes altes Recht und erhielten in der That nach einigem Prozessiren von Karl II. eine Bestätigung ihres uralten Freibriefs.
Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor, die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität, zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm seine ersten scharfen
Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen Privilegien und des Stillstandes hinfällig.
Die Fülle und der Reichtum der Natur steht ihnen allen ziemlieh gleichmässig zu Gebot, und es giebt keine Privilegien, welche dem einen verbieten würden, etwas zu nehmen, was dem andern gestattet ist. Nur individuelle Kraft oder Fähigkeit ist entscheidend.
Die Hansen betrögen den Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen entzögen.
Da die nichthansischen Faktoren nicht bloß für die Waren ihrer Herren, sondern auch für ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns in Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf aus, daß sie widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten.
1: HR. III 2 n. 31. 2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe, hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat.
Es nutzte den Kaufleuten nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6.
Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert.
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