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Aktualisiert: 8. Mai 2025
Der Tatbestand der Piraterie ist, mögen auch einige kriegsrechtliche Reminiszenzen an seinen ersten Ausgang erinnern, im modernen Rechte ein polizeilicher; der Pirat ist nicht Feind, sondern Objekt präventiver und strafender Staatstätigkeit. Gleichwohl gibt es für die Erfassung des Tatbestandes keinen sichereren Ausgang als die historische Betrachtung.
Die Staaten sind zwar verpflichtet, das Meer von flaggenlosen Schiffen frei zu halten , und ihrem Einschreiten steht so wenig ein völkerrechtliches Hindernis entgegen wie dem gegen Piraten; aber wenn schon der Charakter des Einschreitens im Falle bloßer Flaggenlosigkeit ein präventiver, im Falle der Piraterie ein repressiver ist, so tritt der Unterschied vollends hinsichtlich der Prüfung seiner Voraussetzungen zutage.
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