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Aktualisiert: 27. Juni 2025


Es ist der Post gewöhnlich gleichgültig, ob die Briefe und Packete von den Absendern franko, oder porto abgeschickt werden, das heißt: ob das dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt wird, oder ob es erst von dem Empfänger bezahlt werden soll. Besonders ist dies der Post gleichgültig, wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im Lande bleiben, oder mit Posten angränzender Länder weiter geschickt werden, mit welchen die Landesposten oder das Postamt des Absendungsorts, in Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z.

Wo es jedoch Gebrauch ist, das zu versendende Geld dem Postbedienten zuzuzählen, ehe es eingepackt wird, und wo es also in Gegenwart des Postbedienten, oder von demselben selbst eingepackt wird, da hat man sich bei eräugnendem Verluste an das empfangende Postamt zu halten.

Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt oder bezahlt; so muß solches der Empfänger thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm angezeigt wird und worüber ihm allenfalls eine Quitung ertheilt werden kann, an sein Postamt erlegen, welches alsdann jeder Poststation, welche durch die Estaffette berührt wurde, die verdiente Gebühr zutheilt.

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