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Aktualisiert: 12. August 2026
Man mag nun die Sachen von der Post ins Haus geschickt erhalten, oder sie selbst aus dem Posthause abholen müssen; so wird man in jedem Falle eine Bescheinigung oder Quitung, über die richtige Ablieferung, wie billig, ausstellen müssen.
Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt oder bezahlt; so muß solches der Empfänger thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm angezeigt wird und worüber ihm allenfalls eine Quitung ertheilt werden kann, an sein Postamt erlegen, welches alsdann jeder Poststation, welche durch die Estaffette berührt wurde, die verdiente Gebühr zutheilt.
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