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Aktualisiert: 21. Mai 2025


Wie Sie wissen, bezieht sich das Ausweisungsgesetz nicht nur auf Juden und getaufte Juden, sondern auch auf Judenstämmlinge. Als Judenstämmling gelten die Kinder aus Mischehen. Hat also zum Beispiel eine Christin rein deutscharischer Abstammung einen Juden geheiratet, so trifft die Ausweisung ihn und die Kinder aus dieser Ehe, während es der Frau unbenommen bleibt, in Oesterreich zu verweilen.

Die Juden müssten vorher so viel ökonomische Macht erlangen, dass dadurch das alte gesellschaftliche Vorurtheil überwunden würde. Das Beispiel liefert die Aristokratie, in der die Mischehen verhältnissmässig am häufigsten vorkommen. Der alte Adel lässt sich mit Judengeld neu vergolden, und dabei werden jüdische Familien resorbirt.

Die Mischehen mit den holländischen Verwandten setzten sich nämlich fort, so daß die Familie zu gleichen Teilen holländisch und norwegisch war; der Haushalt wurde lange Zeit ganz holländisch geführt. Aber es war, als wenn sich die Rassen trotzdem nicht vermischten.

Nach reiflicher Ueberlegung hat die Regierung beschlossen, die Kindeskinder aus Mischehen nicht mehr als Judenstämmlinge, sondern als Arier zu betrachten. Hat also ein Christ eine Jüdin geheiratet, so werden wohl die Kinder ausgewiesen, die Kindeskinder aber, vorausgesetzt, daß die Eltern sich nicht wieder mit Juden gemischt haben, können im Lande bleiben.

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