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Aktualisiert: 6. Mai 2025
Vergebens versicherte Doktor Schwertfeger, daß die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes die unheilvollsten Folgen haben werde, er wurde von seinen Ministerkollegen überstimmt. Wie die »Arbeiter-Zeitung« boshaft behauptete, in erster Linie deshalb, weil der Finanzminister, der Unterrichtsminister und der Handelsminister mehrfache Hausbesitzer waren.
Die »Weltpresse«, einst das Blatt des liberalen Bürgertums, jetzt das Hauptorgan der christlichsozialen Partei, erhielt eine Zuschrift von dem Besitzer des Hauses Billrothstraße 19, in der in scharfer und logischer Weise gegen den Fortbestand des Mieterschutzgesetzes Stellung genommen wurde. »Das Mieterschutzgesetz«, hieß es in der Zuschrift, »hatte Zweck und Sinn, als Wohnungsnot herrschte und die Bevölkerung davor geschützt werden mußte, durch die Habgier einzelner Hausbesitzer obdachlos gemacht zu werden.
Von da an begann ein lebhafter öffentlicher Gedankenaustausch, es hagelte von Zuschriften und immer stürmischer wurde der Ruf der Hausbesitzer nach Aufhebung des Mieterschutzgesetzes, Einräumung des Kündigungsrechtes und der individuellen Mietsteigerung.
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