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Aktualisiert: 26. Mai 2025
D.M. Luther, Katharin seinem ehelichen Weib und ihrer beider Leibeserben die neu Behausung in unserer Stadt Wittenberg, welche hievor das „Schwarze Kloster“ genannt war, darinnen D. Martinus seither gewohnt, mit seinem Begriff und Umfang samt dem Garten und Hof zu einem rechten freien Erbe verschrieben und sie damit begabt und begnadet als ihr Eigen und Gut.... Geben auch vielgenanntem Doktor und seiner ehelichen Hausfrau aus sonderlichen Gnaden diese Freiheiten, daß sie zu ihrer beider Lebtag aller bürgerlichen Bürden und Last derselben frei sein, also daß sie keinen Schoß noch andre Pflicht wie Wachen und dgl. davon sollen thun und mögen gleichwohl brauen, mälzen, schänken, Vieh halten und andere bürgerliche Handtirung treiben.
Zur Bierbrauerei wird die Gerste ohne vorheriges Malzen schwach braun geröstet, dann grob gemahlen, das erhaltene Mehl in einen großen thönernen Krug geschüttet und unter stetem Umarbeiten so viel Wasser zugegossen, bis das Ganze in einen nicht zu dicken Brei verwandelt worden ist. Nun wird auf folgende Art die eigentliche Würze bereitet.
Säe mir sogleich diese Gerste aus, sie wird rasch wachsen und reifen; dann schneidest du sie, drischst sie und windigest sie, so daß du sie mälzen und mahlen kannst. Aus dem erhaltenen Malzmehl mußt du mir Bier brauen, und morgen früh, wenn ich erwache, mir eine Kanne frischen Biers zum Morgentrunk bringen.
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