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Aktualisiert: 12. Mai 2025


Nach Liebknecht nahm Windthorst das Wort, der sich ebenfalls lebhaft über die Behandlung politischer Gefangener aus dem Lager der Althannoveraner beklagte. Dem Antrag auf unsere Freilassung könne er aber in Rücksicht auf den Inhalt des Artikel 31 der Verfassung nicht zustimmen, er wünsche aber, daß, wenn ein in Gefangenschaft befindlicher Abgeordneter einen Antrag auf seine Beurlaubung stelle, die Regierungen auf einen solchen Antrag bereitwillig eingingen und der Herr Reichskanzler dafür eintrete. Bismarck nahm darauf das Wort und bemerkte spöttisch, derHerr Reichskanzlerwerde im vorliegen den Falle dafür eintreten, daß der Verhaftete beurlaubt werde, wenn er darum bitte, denn Reden wie die der beiden Vorredner habe man lange nicht im Reichstag gehört, sie seien außerordentlich lehrreich und fehlten uns seit langem. (Heiterkeit.) Der Reichstag ahnte nicht, daß er auf Grund des ablehnenden Beschlusses, den er, ähnlich wie früher, faßte, in Bälde in eine unangenehme Situation gebracht wurde. Die Verhandlungen über den Antrag Liebknecht und Genossen waren am 21. November gewesen, aber bereits am 12. Dezember sah sich der Abgeordnete Lasker, unterstützt durch die Abgeordneten v. Bennigsen, Schenk v. Stauffenberg, v. Forckenbeck, Dr. Hänel, Windthorst, v. Denzin, Dr. Schwarze und Fürst Hohenlohe-Langenburg

Hänel von der Fortschrittspartei, sondern selbst die Nationalliberalen Bamberger und Lasker entwickelten Anschauungen über die Freiheit der öffentlichen Meinung, denen wir nichts hinzuzusetzen brauchten, die aber sehr abstachen gegen die Haltung, die sie einige Jahre später dem zweiten Sozialistengesetzentwurf gegenüber einnahmen.

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