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Aktualisiert: 15. Mai 2025
Um Thomasius in der Würdigung seines Verdienstes nicht zu viel und nicht zu wenig zu thun, müssen wir ihn in seiner Stellung zu seiner Zeit betrachten. Als er auftrat, waren die Hexenbrände schon bei weitem seltener, als um die Mitte des Jahrhunderts, das Tumultuarische des Verfahrens war einem an festbestimmte Förmlichkeiten gebundenen Prozesse gewichen, eine Menge der früher als unbezweifelt betrachteten Indizien war in Misskredit gerathen, und manche der gröbsten Auswüchse des Hexenglaubens selbst, wie die Leiblichkeit der Blocksbergfahrten, die Lykanthropie u.
Die Hexenbrände seien desshalb eine Ungerechtigkeit. »Die wahnwitzigen, vom bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl verrückt ist, so doch keine sonderbare Missethat begangen, hat man ohn alles Erbarmen in tiefe, finstere Thürn geworfen, für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und endlich in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, dass man allein auf ihr blosse Bekanntniss und Bericht aushin führe, auch nicht genugsam, was zwischen einer Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.« »Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, geplagte Leut viel lieber einmal im Feuer sterben wollen, denn so unmenschlicher Weise so vielmal aus einander gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und gemartert zu werden.
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