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Aktualisiert: 24. Oktober 2025
Es ist das Thun der Sache, sich zu bedingen, und ihren Bedingungen sich als Grund gegenüber zu stellen; ihre Beziehung als der Bedingungen und des Grundes ist aber ein Scheinen in sich und ihr Verhalten zu ihnen ihr Zusammengehen mit sich selbst. c. Hervorgang der Sache in die Existenz.
Allein dieß Bestimmen ist eines Theils als Aufheben des Bestimmens die nur wiederhergestellte, gereinigte oder geoffenbarte Identität des Wesens, welche die Reflexions-Bestimmung an sich ist; andern Theils ist diese negirende Bewegung als Bestimmen erst das Setzen jener Reflexionsbestimmtheit, welche als die unmittelbare erschien, die aber nur von der sich selbst ausschließenden Reflexion des Grundes gesetzt und hierin als nur Gesetztes oder Aufgehobenes gesetzt ist.
Das nähere Verhältniß, das hier zwischen den beiden Seiten als Verhältniß von Bedingung zum Bedingten angenommen worden, kann jedoch auch als Ursache und Wirkung, Grund und Folge genommen werden; dieß ist hier gleichgültig; aber das Verhältniß der Bedingung entspricht insofern der in dem hypothetischen Urtheile und Schlusse vorhandenen Beziehung näher, als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige Existenz, Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist; auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung, indem sie beide Seiten jener Verhältnisse begreift, da die Wirkung, Folge u. s. f. ebenso sehr Bedingung der Ursache, des Grundes ist, als diese von jenen.-A ist nun das vermittelnde Seyn, insofern es erstens ein unmittelbares Seyn, eine gleichgültige Wirklichkeit, aber zweitens insofern es ebenso sehr als ein an sich selbst zufälliges, sich aufhebendes Seyn ist.
3. Der reale Grund zeigt sich als die sich äußerliche Reflexion des Grundes; die vollständige Vermittelung desselben ist die Wiederherstellung seiner Identität mit sich. Aber indem diese dadurch zugleich die
Zuerst ist die Bedingung unmittelbares Daseyn; seine Form hat die zwei Momente, das Gesetztseyn, nach welchem es als Bedingung Material und Moment des Grundes ist; und das Ansichseyn, nach welchem es die Wesentlichkeit des Grundes oder seine einfache Reflexion in sich ausmacht. Beide Seiten der Form sind dem unmittelbaren Daseyn äußerlich; denn es ist die aufgehobene Grundbeziehung.
Dieß ist die absolute Wechselbeziehung der Form und des Wesens, daß dieses einfache Einheit des Grundes und des Begründeten, darin aber eben selbst bestimmt oder Negatives ist, und sich als Grundlage von der Form unterscheidet, aber so zugleich selbst Grund und Moment der Form wird.
Der Inhalt macht zuerst die unmittelbare Identität der beiden Seiten des formellen Grundes aus, so haben sie einen und denselben Inhalt. Aber er hat auch die Form an ihm selbst und ist so gedoppelter Inhalt, der sich als Grund und Begründetes verhält.
Denen, welche den Meeresgrund vermessen haben, ist es wohl bekannt, dasz Schlamm und Sand während der Stürme noch in beträchtlichen Tiefen, mindestens von 300 bis 450 Fusz aufgerührt werden, so dasz selbst die Beschaffenheit des Grundes zeitweise verändert wird; man hat auch beobachtet, dasz der Boden in einer Tiefe zwischen 60 und 70 Fusz breit gerippelt war.
Würde das höchste Wesen in dieser Kette der Bedingungen stehen, so würde es selbst ein Glied der Reihe derselben sein, und, ebenso, wie die niederen Glieder, denen es vorgesetzt ist, noch fernere Untersuchung wegen seines noch höheren Grundes erfordern.
Außer diesem Inhalte des Grundes hat aber das Begründete nunmehr auch seinen eigenthümlichen, und ist somit die Einheit von einem zweifachen Inhalt.
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