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Falsche Zeugen waren verhört worden, und selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der Zauberei beschuldigt.

Grandier's Feinde hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als Exorzisten, Experten und Zeugen.

Grandier's Klagen wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit Schimpf bestanden.

Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten.

Da, gegen das Ende des Jahres, erschien plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar die Appellation ab.

Bald fing ein zweiter Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt.

Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess.