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August Geib bemühte sich, an Auers Stelle Julius Motteler zum Eintritt als Sekretär in das Zentralwahlkomitee zu gewinnen. Motteler, der aus privaten Gründen 1876 aus der Leitung der Leipziger Genossenschaftsbuchdruckerei ausgetreten war, lehnte aber ab.

In dem Bericht, den Geib im Namen des Ausschusses erstattete, hatte dieser bereits ausgeführt: „Wenn wir schließlich noch unsere Stellung zum Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein erwähnen, so geschieht es nur, um zu konstatieren, daß seit der Reichstagswahl der alte Hader im Wanken begriffen ist.

Und dazu hatten sie allen Grund. Bebel aber und ich, sowie Auer erklärten die Verlegung für ganz unmöglich, wir fanden auch viele Zustimmung und erweckten Liebknecht und Geib und andere zu neuem Leben. Die Schlacht wurde dann auch glorreich geschlagen.

Endlich wurde Anfang Dezember auch Geib aus Lötzen entlassen, und zwar auf Betreiben des Hamburger Senats. Anklagematerial lag gegen ihn nicht vor. Auf den 24. November war der norddeutsche Reichstag zu einer außerordentlichen Session einberufen worden, die zwar kurz, aber sehr erregt war.

Diese Sätze waren vorher unter uns vereinbart worden; ebenso schlug ich im Namen der Eisenacher vor, in den neuen Vorstand drei Lassalleaner und zwei Eisenacher zu wählen, was ebenfalls Annahme fand. Darauf wurden Hasenclever als erster, Hartmann-Hamburg als zweiter Vorsitzender, Auer und Derossi als Schriftführer, Geib als Kassierer gewählt.

Um den befürchteten Widerstand des in Hamburg domizilierten Vorstandes zu brechen, schickte Schweitzer seinen Vertrauensmann Tölcke nach dort, dem die Ueberredung des Vorstandes gelang. Geib telegraphierte: „Vorstand befürwortet einstimmig nach Erwägung der ihm von Tölcke vorgetragenen Gründe Wiedervereinigung. Mitgliederversammlung stimmte zu.“

Wer die im § 166 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vorgesehenen Handlungen mittels der Presse verübt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und bis zu vier Jahren bestraft.“ Auch zu diesem Gesetzentwurf hielt Hasselmann eine gute Rede, außer ihm sprach Geib. Der § 20 fiel in der Kommission und im Plenum.