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Aktualisiert: 9. Mai 2025
Zweitens, die Kraft ist die Einheit des reflektirten und des unmittelbaren Bestehens, oder der Formeinheit und der äußerlichen Selbstständigkeit. Sie ist beides in Einem; sie ist die Berührung solcher, deren das Eine ist, insofern das Andere nicht ist; die mit sich identische positive, und die negirte Reflexion.
Die endliche Reflexion bleibt einer Seits bei diesem Unmittelbaren stehen, entfernt die Formeinheit davon und läßt es in anderer Rüksicht Ursache und in anderer Wirkung seyn; anderer Seits verlegt sie die Formeinheit in das Unendliche, und drükt durch das perennirende Fortgehen ihre Ohnmacht aus, sie erreichen und festhalten zu können.
Die Wirklichkeit als selbst unmittelbare Formeinheit des Innern und
Jenes ist die formlose Substanz des Vorstellens, dem der Schein sich nicht als Schein bestimmt hat, sondern das als an einem Absoluten an solcher unbestimmten Identität festhält, die keine Wahrheit hat, nur die Bestimmtheit der unmittelbaren Wirklichkeit oder ebenso des Ansichseyns oder der Möglichkeit ist; Formbestimmungen, welche in die Accidentalität fallen.-Die andere Bestimmung, der Wechsel der Accidenzen, ist die absolute Formeinheit der Accidentalität, die Substanz als die absolute Macht.
Das Unwesentliche, welches die Sphäre des Seyns an ihr hat, und was sie, insofern sie Bedingung ist, abstreift, ist die Bestimmtheit der Unmittelbarkeit, in welche die Formeinheit versenkt ist. Diese Formeinheit, als die Beziehung des Seyns, ist an ihm zunächst als das Werden, das Übergehen einer Bestimmtheit des Seyns in eine andere.
1. Die Wirklichikeit ist formell, insofern sie als erste Wirklichkeit nur unmittelbare, unreflektirte Wirklichkeit, somit nur in dieser Formbestimmung, aber nicht als Totalität der Form ist. Sie ist so weiter nichts als ein Seyn oder Existenz überhaupt. Aber weil sie wesentlich nicht bloße unmittelbare Existenz, sondern, als Formeinheit des Ansichseyns oder der Innerlichkeit, und der
Aber dieß ist zugleich nur Eine Reflexion beider, ihr Voraussetzen daher auch nur eines; die Gegenseitigkeit desselben geht vielmehr darein über, daß sie ihre Eine Identität als ihr Bestehen und ihre Grundlage voraussetzen. Diese, der eine Inhalt und Formeinheit beider, ist das wahrhaft Unbedingte; die Sache an sich selbst. Die Bedingung ist, wie sich oben ergeben hat, nur das relativ-Unbedingte.
Die Formbestimmungen, Ursache und Wirkung, haben an ihm ihr Substrat, das heißt ihr wesentliches Bestehen, und jede ein besonderes , denn ihre Identität ist ihr Bestehen; zugleich aber ist es ihr unmittelbares Bestehen, nicht ihr Bestehen als Formeinheit, oder als Verhältniß.
Es sind zwei Totalitäten des Inhalts in der Erscheinung entstanden; zunächst sind sie als gleichgültige Selbstständige gegen einander bestimmt und haben zwar die Form jede an ihr selbst, aber nicht gegen einander; diese aber hat sich auch als ihre Beziehung gezeigt, und das wesentliche Verhältniß ist die Vollendung ihrer Formeinheit. Drittes Kapitel. Das wesentliche Verhältniß.
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