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Aktualisiert: 21. Mai 2025
Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt oder bezahlt; so muß solches der Empfänger thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm angezeigt wird und worüber ihm allenfalls eine Quitung ertheilt werden kann, an sein Postamt erlegen, welches alsdann jeder Poststation, welche durch die Estaffette berührt wurde, die verdiente Gebühr zutheilt.
So wie man auf gedachte ausserordentliche Art einen einzeln Brief, oder Packet, als Estaffette, durch die Post besorgen lassen kann; so kann man auch einen Menschen auf ähnliche Weise durch die Post verschicken. Will Jemand selbst einen Brief von einem Orte zum andern bringen, oder wird eine Person abgeschickt, um eine Nachricht mündlich zu überbringen und bedient sich ein solcher Reisender der Post; so nennt man ihn einen =Courier=. In Frankreich heißt auch jede reitende Post, oder jeder Postreiter Courier. Ein Courier reiset, wie eine Estaffette und wird auf ähnliche Weise durch die Post fortgeschaft, von Station zu Station. Gewöhnlich wird auch das Meilengeld nach der Estaffettentaxe bezahlt. Wenn ein Courier von Petersburg nach Paris gehen soll; so kann derselbe nicht anders seine Reise, als Courier, bewerkstelligen, als daß er sich zu dieser Absicht, bei dem Postamte zu St.
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