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Aktualisiert: 5. Juni 2025
Titel VII. Verwendung der Überschüsse. Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen der Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu freier Verfügung verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts sub A angeführten Aufgaben der Stiftung vermöge statutengemäßer Leitung ihrer geschäftlichen Unternehmungen schon vollständige Erfüllung gefunden haben und nachdem zugleich durch Dotierung des Reservefonds gemäß den Vorschriften der §§ 45-50 die statutenmäßige Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener Aufgaben beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke der Stiftung Verwendung finden.
Diese ging nach seinem Tode in den Besitz meiner Mutter über, die aus den Erträgnissen eines aus der Verwertung desselben hervorgegangenen Vermögens existiert. „Ich wurde als junger Mensch von meinen Eltern in die Kadettenanstalt in Dresden gethan, und bin sodann in Wien in österreichische Militärdienste getreten.
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